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Trust Immobilien Ruhr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen

  • 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Trust Immobilien Ruhr

sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die

Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Trust Immobilien Ruhr, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein

Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte

seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet,

dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

  • 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

  • 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen

vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und

von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache

des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der

diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

  • 4 Informationspflicht
  1. Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten

Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen

Vertragspartners bei Trust Immobilien Ruhr rückzufragen, ob die

Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

  1. Der Auftraggeber und die Trust Immobilien Ruhr sind verpflichtet, einander

die erforderlichen Informationen und Nachrichten zu geben.

  1. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch,

in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte

gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer

zustehen.

  • 5 Vermittlungshonorar
  1. Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn durch Vermittlung der

Trust Immobilien Ruhr ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch,

Leasing, etc.) zustande kommt.

  1. Die vereinbarte Vermittlungsvergütung ist nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes binnen 10

Tagen nach Rechnungslegung auf das Konto der Trust Immobilien Ruhr zu

entrichten. Vermittlungsvergütungen sind ausschließlich an die Trust Immobilien Ruhr

45886 Gelsenkirchen zu entrichten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen

  1. Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch dann, wenn ein anderes als das

vereinbarte Rechtsgeschäft z.B. Miete statt Kauf, Leasing statt Kauf, etc. abgeschlossen wird

oder durch die von der Trust Immobilien Ruhr vermittelten Vertragspartner

eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B.

Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.

  1. Gleichfalls hat der Auftraggeber an die Trust Immobilien Ruhr die

vereinbarte Vermittlungsvergütung zu entrichten, sofern der Auftraggeber ein Angebot in

Übereinstimmung mit dem zuletzt bestehenden Vermittlungsauftrag ablehnt.

  1. Wenn ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von der Trust Immobilien Ruhr

genannten Interessenten, sondern mit einem Dritten zustande kommt, weil dieser ein

gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausübt, oder weil

der Kaufinteressent diesem die ihm von der Trust Immobilien Ruhr bekannt

gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat, ist die vereinbarte

Vermittlungsvergütung gleichfalls zu entrichten.

  1. Für den Fall, dass ein Kaufinteressent, die ihm bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss

eines Rechtsgeschäftes einem Dritten mitteilt und dieser das Geschäft abschließt, haftet der

Kaufinteressent für die vereinbarte Vermittlungsvergütung, sofern der Dritte die Zahlung der

Vermittlungsvergütung verweigert.

  • 6 Höhe des Honorars
  1. Die Höhe der Vermittlungsvergütung ist zu vereinbaren. Die Bemessungsgrundlage

stellt immer der tatsächlich vermittelte (erzielte) Kauf-, Miet- oder Pachtpreis dar.

  1. Sonstige Provisionen: Für nicht vollständig aufgezählte Rechtsgeschäfte gelten die

regional üblichen Provisionssätze als vereinbart.

  1. Die Trust Immobilien Ruhr ist berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit

beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.

  • 7 Rücktritt vom Vermittlungsauftrag
  1. Wegen der Vermittlungsaktivitäten der Trust Immobilien Ruhr verzichtet der

Auftraggeber bei einem Verkaufsauftrag innerhalb der vereinbarten Frist selbst oder durch

Dritte einen Verkaufs-/ Vermietung Abschluss herbeizuführen. Verkauft, vermietet, verpachtet der

Auftraggeber entgegen dem Verzicht an einen anderen als von der Trust Immobilien Ruhr innerhalb der vereinbarten Frist namhaft gemachten Interessenten, so

ist eine Entschädigung in der Höhe des vereinbarten Erfolgshonorars zu bezahlen. Wird der

Vermittlungsauftrag ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber vorzeitig aufgelöst, so

gebührt der Trust Immobilien Ruhr ein Kostenersatz in der Höhe des

vereinbarten Erfolgshonorars.

  1. Die Dauer der Vereinbarung bei einem Verkaufsauftrag ergibt sich aus dem mit dem

Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrag. Der Auftraggeber hat einen Widerruf

des Vermittlungsauftrages bzw. die selbständige Verwertung der Liegenschaft (z.B.

Verkauf, Vermietung etc.) der Trust Immobilien Ruhr schriftlich mitzuteilen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen

  1. Die Vermittlungsvergütung ist trotz eines Widerrufes fällig und zu entrichten, wenn mit

einem von der Trust Immobilien Ruhr namhaft gemachten Interessenten ein

Rechtsgeschäft zustande kommt.

  1. Der Auftraggeber ist zur Bezahlung der Provision verpflichtet, wenn das Geschäft wieder

Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem

bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes

erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.

  • 8 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten

begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen

Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

  • 9 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Trust Immobilien Ruhr

beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die

Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen

Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

  • 10 Gerichtsstand

Ist die Trust Immobilien Ruhr und Kunde Vollkaufleute im Sinne des

Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis

herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der

Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen vereinbart.

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,

wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die

jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt

werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt

und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

  • 12 Sonstige Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

im Sinne des VSBG nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

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