Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen
- 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Trust Immobilien Ruhr
sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die
Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Trust Immobilien Ruhr, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein
Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte
seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet,
dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
- 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
- 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen
vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und
von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache
des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der
diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
- 4 Informationspflicht
- Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten
Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen
Vertragspartners bei Trust Immobilien Ruhr rückzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
- Der Auftraggeber und die Trust Immobilien Ruhr sind verpflichtet, einander
die erforderlichen Informationen und Nachrichten zu geben.
- Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch,
in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte
gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer
zustehen.
- 5 Vermittlungshonorar
- Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn durch Vermittlung der
Trust Immobilien Ruhr ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch,
Leasing, etc.) zustande kommt.
- Die vereinbarte Vermittlungsvergütung ist nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes binnen 10
Tagen nach Rechnungslegung auf das Konto der Trust Immobilien Ruhr zu
entrichten. Vermittlungsvergütungen sind ausschließlich an die Trust Immobilien Ruhr
45886 Gelsenkirchen zu entrichten.
1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen
- Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch dann, wenn ein anderes als das
vereinbarte Rechtsgeschäft z.B. Miete statt Kauf, Leasing statt Kauf, etc. abgeschlossen wird
oder durch die von der Trust Immobilien Ruhr vermittelten Vertragspartner
eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B.
Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.
- Gleichfalls hat der Auftraggeber an die Trust Immobilien Ruhr die
vereinbarte Vermittlungsvergütung zu entrichten, sofern der Auftraggeber ein Angebot in
Übereinstimmung mit dem zuletzt bestehenden Vermittlungsauftrag ablehnt.
- Wenn ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von der Trust Immobilien Ruhr
genannten Interessenten, sondern mit einem Dritten zustande kommt, weil dieser ein
gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausübt, oder weil
der Kaufinteressent diesem die ihm von der Trust Immobilien Ruhr bekannt
gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat, ist die vereinbarte
Vermittlungsvergütung gleichfalls zu entrichten.
- Für den Fall, dass ein Kaufinteressent, die ihm bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss
eines Rechtsgeschäftes einem Dritten mitteilt und dieser das Geschäft abschließt, haftet der
Kaufinteressent für die vereinbarte Vermittlungsvergütung, sofern der Dritte die Zahlung der
Vermittlungsvergütung verweigert.
- 6 Höhe des Honorars
- Die Höhe der Vermittlungsvergütung ist zu vereinbaren. Die Bemessungsgrundlage
stellt immer der tatsächlich vermittelte (erzielte) Kauf-, Miet- oder Pachtpreis dar.
- Sonstige Provisionen: Für nicht vollständig aufgezählte Rechtsgeschäfte gelten die
regional üblichen Provisionssätze als vereinbart.
- Die Trust Immobilien Ruhr ist berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit
beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
- 7 Rücktritt vom Vermittlungsauftrag
- Wegen der Vermittlungsaktivitäten der Trust Immobilien Ruhr verzichtet der
Auftraggeber bei einem Verkaufsauftrag innerhalb der vereinbarten Frist selbst oder durch
Dritte einen Verkaufs-/ Vermietung Abschluss herbeizuführen. Verkauft, vermietet, verpachtet der
Auftraggeber entgegen dem Verzicht an einen anderen als von der Trust Immobilien Ruhr innerhalb der vereinbarten Frist namhaft gemachten Interessenten, so
ist eine Entschädigung in der Höhe des vereinbarten Erfolgshonorars zu bezahlen. Wird der
Vermittlungsauftrag ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber vorzeitig aufgelöst, so
gebührt der Trust Immobilien Ruhr ein Kostenersatz in der Höhe des
vereinbarten Erfolgshonorars.
- Die Dauer der Vereinbarung bei einem Verkaufsauftrag ergibt sich aus dem mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrag. Der Auftraggeber hat einen Widerruf
des Vermittlungsauftrages bzw. die selbständige Verwertung der Liegenschaft (z.B.
Verkauf, Vermietung etc.) der Trust Immobilien Ruhr schriftlich mitzuteilen.
2
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen
- Die Vermittlungsvergütung ist trotz eines Widerrufes fällig und zu entrichten, wenn mit
einem von der Trust Immobilien Ruhr namhaft gemachten Interessenten ein
Rechtsgeschäft zustande kommt.
- Der Auftraggeber ist zur Bezahlung der Provision verpflichtet, wenn das Geschäft wieder
Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem
bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes
erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.
- 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen
Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
- 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Trust Immobilien Ruhr
beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
- 10 Gerichtsstand
Ist die Trust Immobilien Ruhr und Kunde Vollkaufleute im Sinne des
Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der
Trust Immobilien Ruhr, 45886 Gelsenkirchen vereinbart.
- 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt
und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
- 12 Sonstige Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
im Sinne des VSBG nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.